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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein Vasall zieht binnen Jahresfrist vor Zeugen ein Lehen wieder an sich, auch wenn sich der Lehensherr versteckt

 # FolioBeschreibung Anzahl 
175rEndgültiger Verlust des Lehens. Ausziehen des abgesprochenen Lehens. Ausbleiben im Lehensgericht.
 

 
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